Satzungsänderungen der 1892 e.G. im November 2024: Neue Regeln für Mitgliedschaft und Wohnungsanteile
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Sebastian Heldt -
7. Januar 2025 um 12:35 -
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Änderung der Satzung der 1892 e.G.
Am 25. November 2024 wurde eine bedeutende Änderung der Satzung der 1892 e.G. beschlossen. Diese Änderungen betreffen die Zuteilung der Anteile für die Wohnungen der 1892 und die Mitgliedschaftsanforderungen.
Neue Anforderungen für die Mitgliedschaft
Ab sofort müssen alle Mitglieder der 1892 e.G. – sowohl bestehende als auch neue – mindestens zwei Anteile vorweisen, um Mitglied zu sein. Diese Änderung soll sicherstellen, dass alle Mitglieder stärker in die Genossenschaft eingebunden sind und zu ihrem Wohlstand beitragen.
Änderungen bei den Wohnungsanteilen
Die Zuteilung der Anteile für die Wohnungen wurde ebenfalls angepasst. In dem Beispiel einer 2,5-Raum-Wohnung waren bisher acht Anteile zu je 300 Euro erforderlich. Mit der neuen Satzung ändert sich dies auf zehn Anteile zu je 300 Euro.
Diese Anpassungen sollen eine gerechtere Verteilung der Kosten und eine stärkere Gemeinschaftsförderung innerhalb der 1892 e.G. gewährleisten.
Beschaffung der Anteile
Die entsprechenden Anteile müssen direkt über die 1892 bezogen werden. Ein offizielles Schreiben der 1892 e.G. mit weiteren Details und Anweisungen wird in Kürze an alle Mitglieder versandt.
Hintergrund und Motivation
Die Änderungen der Satzung sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung der Genossenschaft und zur Förderung der Mitgliederbeteiligung. Durch die Erhöhung der Anzahl der erforderlichen Anteile wird die finanzielle Verpflichtung der Mitglieder erhöht, was wiederum die finanzielle Stabilität und das Wachstum der Genossenschaft unterstützt.
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