Wir möchten euch darüber informieren, dass das Fahrradfahren innerhalb unserer Wohnsiedlung untersagt ist. Diese Maßnahme dient nicht dazu, das Fahrradfahren generell zu verbieten, sondern vielmehr, um die Sicherheit unserer jüngsten und ältesten Bewohner zu gewährleisten. Immer wieder kommt es zu Situationen, die für diese Personengruppen gefährlich werden können. Im Sinne des Miteinanders bitten wir daher um euer Verständnis und eure Unterstützung.
Außerhalb der Siedlung ist das Fahrradfahren selbstverständlich weiterhin erlaubt und erwünscht. Wir bitten euch lediglich, eure Fahrräder innerhalb der Siedlung zu schieben, um mögliche Gefahren zu minimieren.
Allgemeine Informationen:
- Das Verbot gilt für alle Arten von Fahrrädern, einschließlich E-Bikes und Kinderfahrräder.
- Es gibt ausgewiesene Abstellplätze für Fahrräder am Eingang der Siedlung.
- Wir planen regelmäßige Treffen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bewohner zu besprechen und zu verbessern.
Hausordnung der 1890 EG: Die Hausordnung der 1890 EG enthält wichtige Regelungen für den Gebrauch und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dazu gehören Sorgfaltspflichten und Benutzungsregeln für gemeinschaftliche Flächen sowie Ruhezeiten. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle Bewohner rücksichtsvoll miteinander umgehen und die gemeinschaftlichen Bereiche ordnungsgemäß genutzt werden.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe, unsere Wohnsiedlung sicherer zu machen.
Falls du noch weitere Informationen oder Anpassungen benötigst, lass es mich wissen!